Herzlich willkommen auf unserer Homepage


Auf den folgenden Seiten möchten wir uns vorstellen und einen Einblick in unseren Verein gewähren.

Wir wünschen viel Vergnügen,


Ihr/ euer
ASV Mainfisch e.V.
NEWS Kontakt


DER ASV MAINFISCH 1928 e.V.


Der Angelsport - "Club" Mainfisch Seligenstadt wurde am 07.01.1928 von 18 Mitgliedern im goldenen Stern in Seligenstadt gegründet. Zum 1. Vorsitzenden wurde Karl Spielmann gewählt.


Das erste Angelgewässer war der Romen-Weiher. Es wurde jedoch sehr oft im Main gefischt, das war früher Tradition.


In den 50er Jahren entstand durch den Kiesabbau der "Harressee" in Froschhausen.

Der Verein wurde damals in zwei Vereine geteilt, da sich nicht alle über die Pacht des "Harressees" einig waren.


Der ASV Mainfisch pachtete das Gewässer 1958 und konnte das Gelände und den See 1962 vom Grafen von Schönborn käuflich erwerben.


1976 wurde das Anglerheim gebaut und konnte 1979 eingeweiht werden.


Der ASV Mainfisch ist ein naturverbundener Verein, der dafür sorgt, dass viele heimische Fischarten im Vereinsgewässer ein Zuhause haben und sich dort auch vermehren können.

Veranstaltungen

Wir hoffen, dass unser See- und Sommernachtsfest in diesem Jahr wieder stattfinden kann.

Lust auf Angeln

Unser Jugendwart steht Dir für 
Fragen zu einem erfolgreichen Start als Angler gerne zur Verfügung.

Impressionen

Unsere Mitglieder sind sehr engagiert 
damit unser Vereinsgelände und das Gewässer immer gut in Schuss sind.

Angeln

Das Angeln unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere:

  • Einen gültigen Fischereischein; diesen erhält man bei vorhandenem Sachkundenachweis (das kann die bestandene Fischerprüfung oder eine Ausbildung zum Fischwirt sein) auf Antrag bei der Bezirksregierung, der unteren Fischereibehörde oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung (abhängig vom Bundesland).
  • Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; diese erhält man vom Inhaber des jeweiligen Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts.
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Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
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Das sogenannte Schwarzangeln ohne Erlaubnis des Berechtigten ist in geschlossenen Privatgewässern (ohne Fang: versuchter) Diebstahl, da diese Fische fremdes Eigentum sind. In sonstigen Gewässern ist das auch ohne Fang als Fischwilderei strafbar, 
da die dort fischbaren Tiere herrenlos sind und man dort letztlich das fremde Aneignungsrecht verletzt.
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An vielen Gewässern wird das Fischereirecht durch staatlich oder vom Verein oder Verband eingesetzte Fischereiaufseher 
gehütet. Sie kontrollieren Papiere, Fanggeräte und Verhalten der Angler.
Auszug aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Angeln_(Fischfang)
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